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Corona-Summary - eine Zusammenfassung

Wer FÜR die Impfpflicht ist,
ist GEGEN das Grundgesetz !

Das Grundgesetz garantiert die Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 i.V.m. Artikel 2 Absatz 1 GG) und die körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 GG) seiner Bürger. Eine geplante Impfpflicht wird diese Grundrechte beschneiden und damit das Grundgesetz nachhaltig verletzten. Erstmalig nach dem Nationalsozialismus soll der Staat Zugriff auf die Körper seiner Bürger bekommen.

Die Argumente der Befürworter der Impfpflicht (z.B. Gefährdung des Gesundheitssystems, Recht der Mehrheit der Geimpften auf Infektionsschutz) sind nicht tragfähig, da das Gesundheitssystem bis heute nie überlastet war und die Mehrheit der Geimpften nach der eigenen Argumentation der Befürworter (angeblich) durch die Impfung vor einer Ansteckung (mindestens einer schweren Erkrankung) geschützt sind. Eine Übertragung des Virus nur durch Ungeimpfte konnte wissenschaftlich noch nie belegt werden.

Hier die wichtigsten Argumente in der Zusammenfassung (auch als PDF erhätlich):

  1. Impfen verhindert keine Ansteckung !

    Aktuell sind so viele wie noch nie geimpft, aber auch so viele wie noch nie infizieren sich täglich neu, obwohl Ungeimpfte seit über einem Jahr aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen sind.

    Quellen:
    RKI (Bitte Zeitraum 'Gesamt' filtern oder nachfolgenden Screenshot ansehen)
    RKI - Screenshot vom 1.4.2022 15:25 Uhr

  2. Das Gesundheitssystem ist und war noch nie überfordert !

    Ja, Impfen hilft, die Schwere des Krankheitsverlaufs zu mildern: jeder muss selbst entscheiden, ob er diesen Vorteil nutzen möchte oder die Strategie verfolgt, sich gar nicht erst anzustecken mit dem Risiko, bei einer Infektion schwerer zu erkranken (je nach Vorerkrankung / allgemeinen Gesundheitszustand).

    Die Zahl der freien und schnell (nach 7 Tagen) verfügbaren Intensivbetten liegt seit über 2 Jahren konstant bei über 10.000 Betten.

    Quellen:
    DIVI-Intensivregister (Bitte 'Gesamtzahl gemeldeter Intensivbetten' auswählen oder nachfolgenden Screenshot ansehen)
    DIVI - Screenshot vom 1.4.2022 15:56 Uhr

  3. Die Ungeimpften nehmen Geimpften Plätze für notwendige Operationen weg !

    Gerade einmal 10,3% der Intensivbetten sind durch Corona-Patienten belegt. Davon sind zwei Dittel vollständig geimpft - verbleiben also ein Drittel, also ca. 3,1% der Patienten, die Corona haben und ungeimpft sind, die anderen die Operationsplätze wegnehmen könnten, wenn es keine freien Betten mehr gäbe. Bisher gab es seit der Pandemie immer freie Betten.

    Angesichts einer weltweiten Pandemie sind das entspannte Zahlen. Es ist ja gerade Aufgabe eines Gesundheitssystems, Kranke zu behandeln. Dass Ungeimpfte über Gebühr anderen Plätze wegnehmen, ist nicht begründbar.

    Quellen:
    RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022 Seite 20 (oder nachfolgenden Screenshot ansehen)
    Bildschirmfoto von 2022-04-01 16:18 Uhr (Auszug aus dem Wochenbericht)

  4. Maske und Abstand sind ein hochwirksamer Ansteckungsschutz !

    Es gibt einfache, hocheffiziente Möglichkeiten, Ansteckungen zu verhindern. Das Max-Planck-Institut hat das eindrucksvoll wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Risiken einer Ansteckung beim Tragen einer Maske unter 1 ProMille liegt.

    Quellen:
    Max-Planck-Insitut vom 2.12.2021: So gut schützen Masken.
    Max-Planck-Insitut vom 21.01.2022: Masken möglicherweise noch effizienter gegen Omikron

  5. Grundimmunisiert sind (Stand 31.3.2022):
    90,1%, die 60 und älter sind.
    89,3% aller Erwachsen.
    83,3% aller Impffähigen.

    Die aktuelle Impfquote wird/wurde schon immer gefälscht, um Corona-Einschränkungen zu begründen. Es wird suggeriert, dass (Stand 31.3.2022) "NUR" 76% geimpft sind; dabei wurde einfach angenommen, dass Säuglinge und Kleinkinder bis 5 Jahre geimpft werden könnten. So ist eine Impfquote von 100% niemals erreichbar. Die Impfquote muss sich mathematisch korrekt auf die Impffähigen beziehen.

    Quellen:
    RKI/BMG: Impfdashboard
    Die korrekte Berechnung der Impfquote.

  6. Schäden der Grundrechte-Einschränkungen

    Die Schäden für die Grundrechte nach 'Selbstbestimmten Entscheidungen' und 'Körperlicher Unversehrheit' nach Artikel 1 und 2 GG sind erheblich größer als der Nutzen der Impfpflicht. Eine einmal beschlossene Impfpflicht wird das Vertrauen, dass der Staat die Grundrechte achtet, für lange Jahre zerstören.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 entschieden, dass sogar ein Recht auf Selbsttöttung besteht und der Staat das letztendlich nicht verhindern darf.

  7. Eine Impfpflicht kann eine mögliche neue Welle im Herbst kann nicht verhindern, weil ...
    • die Virus-Variante noch gar nicht bekannt ist und wir damit weder Ansteckungsgefahr noch Krankheitsschwere kennen,
    • noch gar kein Impfstoff gegen die noch nicht bekannte Virus-Variante entwickelt werden kann,
    • nach der Entwicklung neuer Impfstoffe die Prüfung und Produktion mehre Monate dauern wird,
    • die aktuellen Impfstoffe zur Bekämpfung der alten Wuhan-Variante entwickelt wurden und heute nur noch wenig (bis gar nicht mehr) und in Zukunft wahrscheinlich gar nicht mehr helfen können,
    • viele Experten (nicht alle) der Erfahrung vertrauen, dass sich ein Virus "ausläuft".

Was ist zu tun ?

  1. Ansteckung vermeiden: Bei Bedarf Maske-Tragen und Abstand-halten (Eigenschutz) !
  2. Maskenpflicht, wo Ansteckungsgefahren erkannt und/oder nachgewiesen wurden, z.B. im ÖPNV (Fremdschutz) !
  3. Testpflicht, wo Ansteckungsgefahren hoch, z.B. in Diskotheken !
  4. Weiterentwicklung der Medikamente gegen das Corona-Virus !
  5. Monitoring der Corona-Lage durch eine andere Behörde als das RKI !
  6. Bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte !